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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Proxation GmbH

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen („Verträge“) der Proxation GmbH mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“) über die Erbringung von IT-Leistungen unabhängig davon, ob die Verträge mündlich, schriftlich oder über das Internet abgeschlossen worden sind.

1.2 Die Wirkung etwaiger gegenläufiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen der Proxation GmbH und dem Kunden gehen den nachfolgenden Vorschriften vor.

2. Angebot, Auftragsbestätigung, kaufmännisches Bestätigungsschreiben

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er schriftlich, mündlich oder per E-Mail bestätigt wurde oder mit der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch die Proxation GmbH – nach Bereitstellung der erforderlichen Zugänge durch den Kunden- begonnen wurde.

2.2 Besprechungsprotokolle, die die Proxation GmbH fertigt und dem Kunden übermittelt, werden als „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“ von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Zustellung schriftlich widerspricht, werden die darin Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Character verbindlich.

2.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie von der Proxation GmbH ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden. Erkennt  die Proxation GmbH während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, wird der Kunde davon unterrichtet.

Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.

2.4 Nachträgliche Änderungen/Anpassungen des Auftrags auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet. Gleichzeitig wird die Proxation GmbH dem Kunden eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen.

3. Preisgestaltung und Abnahme

3.1  Für die Leistungen können die Parteien im Angebot einen Pauschalpreis oder eine Vergütung nach Aufwand/Stundenhonorar vereinbaren. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise und Stundesätze.

Bei einer Abrechnung nach Stunden werden jeweils 15-Min Intervalle  (jede angefangene 15min) abgerechnet. Während der Bearbeitung des Auftrags des Kunden nutzt Proxation GmbH das Projektmanagementsystem Asana. Darin werden konkrete Aufgaben erstellt und den Mitarbeiter von Proxation GmbH zugewiesen. Erfolgt die Beauftragung der Proxation GmbH auf Stundenhonorarbasis, ist für den Nachweis des Zeitaufwands die Dokumentation (konkreter Auftrag und Arbeitsaufwand) aus dem Projektmanagementsystem Asana ausreichend.

Bei einer verbindlichen Pauschalpreisvereinbarung verbleibt es bei der Auftragspauschale. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Für Leistungen Dritter, derer sich die Proxation GmbH zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet die Agentur eine Service-Fee von 15 Prozent des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.

3.2 Soweit es sich bei den Leistungen der Proxation GmbH um Werkleistungen handelt, gelten die nachfolgenden Regelungen zur Abnahme:

Nach Abschluss der IT-Leistungen und bei Vorliegen der Betriebsbereitschaft der IT-Lösung wird die Fertigstellung dem Kunden mittgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet selbständig und unverzüglich eine Funktionsprüfung durchzuführen und Proxation GmbH innerhalb von zwei (2) Wochen mitzuteilen, ob die Leistung abgenommen wird oder aufgrund eines wesentlichen Mangels verweigert wird. Eine Abnahme wegen unwesentlicher Mängel kann nicht verweigert werden.

Unterbleibt eine Mitteilung des Kunden innerhalb der geltenden Frist nach ordnungsgemäßer Aufforderung zur Abnahme durch Proxation GmbH und ist die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, gilt die Leistung als abgenommen. Die Gefahr geht spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Gerät der Kunde in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr bereits mit dem Eintritt des Verzugs auf den Kunden über.

Festgestellte Fehler der abzunehmenden Leistungen sind nach folgenden Fehlerklassen zu unterscheiden:

Fehlerklasse 1: Der Fehler führt dazu, dass die Entwicklungsleistung insgesamt nicht genutzt werden kann.

Fehlerklasse 2: Der Fehler bedingt bei wichtigen Funktionen erhebliche Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Kunden zumutbare Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können.

Fehlerklasse 3: Jeder andere Fehler, der nicht einen Fehler im Sinne der Fehlerklassen 1 oder 2 darstellt.

Der Kunde ist nur berechtigt, die Abnahme bei Vorliegen eines oder mehrerer Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 zu verweigern. Fehler der Fehlerklasse 3 hindern die Abnahmefähigkeit der Entwicklungsleistung nicht, sondern sind allenfalls im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.

Die Zuordnung der einzelnen Fehler zu einer Fehlerklasse erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht zu erzielen, bleibt es bei der vorläufigen Klassifizierung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden durch die Proxation GmbH. Bis zur Einigung oder endgültigen Klärung gilt die vorläufige Klassifizierung durch die Proxation GmbH.

4. Zahlung und Verzug

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Proxation GmbH berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen. Zahlungen dürfen nur an Proxation GmbH oder an von Proxation GmbH schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gemäß dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem die Proxation GmbH über den Betrag verfügen kann. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

4.2 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die die Proxation GmbH das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Proxation GmbH bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugs zur Berechnung der im Zeitpunkt der Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Ohne weiteren Nachweis kann Proxation GmbH wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 %  p.a. verlangen. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Proxation GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkte über dem Basiszinssatz verlangen. Die Proxation GmbH kann Ersatz sämtlicher durch Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfolgung verlangen.

5. Haftungsbeschränkung

Proxation GmbH haftet- außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Proxation GmbH.

6. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein dafür herangezogener Gegenanspruch (a) entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder (b) im Fall prozessualer Geltendmachung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung entscheidungsreif ist oder (c) im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zum Hauptanspruch steht.

7. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung entstehen, geheim zu halten und ausschließlich für die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die dem Kunden bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die von dem Kunden ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde zur Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der Proxation GmbH gestattet.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Proxation GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz von Proxation GmbH Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Proxation GmbH Erfüllungsort.

9. Nutzung des TikTok Plugins

MIt der Nutzung unseres TikTok Plugins erlauben Sie dem Plugin, Ihren Shop mit ihrem Tiktok Account zu verbinden und dort die Posts (in Form von Videos) in Ihren Shop zu importieren. Neben dem Video werden ebenfalls der Text und etwaige Hashtags mit importiert.

Mit der Deinstallation und Löschung des Plugins werden die von TikTok heruntergeladenen Inhalte allesamt aus dem Shop gelöscht.

Das Plugin leitet keinerlei Informationen an die Proxation GmbH weiter und alle Daten verbleiben bis zur Löschung in Ihrem Shop bzw. auf Ihrem Server.

10. Salvatorische Klausel und doppelte Schriftformklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Än­de­run­gen und/oder Er­gän­zun­gen der allgemeinen Geschäftsbedingungen be­dür­fen zu ih­rer Rechts­wirk­sam­keit der Schrift­form. Dies gilt auch für ein Ab­wei­chen vom Schrift­form­er­for­der­nis selbst; von dieser (doppelten) Schriftformklausel werden ausdrückliche und individuell ausgehandelte Abreden nicht erfasst.

(Stand 01. August 2023)